Familienversicherung

Kostenlose Familienversicherung

Familien haben in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Vorteil. Denn sie können beim Mitglied beitragsfrei mitversichert werden. Das heißt: Mit dem Beitrag des Hauptversicherten ist die ganze Familie krankenversichert.

Die Familienversicherung ist für Ihre Kinder möglich:

  • bis zum 18. Lebensjahr.
  • bis zum 23. Lebensjahr, wenn Ihr Kind nicht erwerbstätig ist.
  • bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich Ihr Kind noch in der Schulausbildung bzw. im Studium befindet oder ein unentgeltliches freiwilliges, soziales Jahr leistet.
  • über das 25. Lebensjahr hinaus. Die Familienversicherung verlängert sich bei Studenten nochmals um die Wehrdienst- oder Zivildienstzeit, wenn dieser geleistet wurde.

Ebenfalls das Recht auf eine Familienversicherung haben Ihre Pflegekinder, wenn sie mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Auch Ihre Stiefkinder und Enkel haben den Anspruch auf eine Familienversicherung, wenn Sie überwiegend für den Lebensunterhalt sorgen.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können ebenfalls mitversichert werden.

Bedingungen für eine Familienversicherung:

  • die zu versichernde Person muss in Deutschland leben,
  • darf kein eigenes Einkommen über der zulässigen Einkommensgrenze beziehen. Diese liegt bei einem Minijob bei 400,00 € monatlich, bei sonstigen Einkünften bei 365,00 € monatlich.

Benötigte Unterlagen:

  • Für Kinder ab 18 Jahren ist eine Schul- oder Studienbescheinigung notwendig,
  • Falls die Familienversicherung durch die Erfüllung des Wehr- oder Zivildienstes verlängert wird, ist eine Dienstzeitbescheinigung nötig.

Der Familienfragebogen

Hier finden Sie unseren Familienfragebogen.

 

Ihr Ansprechpartner in Fragen zur Familienversicherung ist

 

 

Sebastian Krause
Telefon:0 48 28 / 90 250 - 10
Fax:0 48 28 / 90 250 - 25
E-Mail:s.krause@bkk-sh.de


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